ECTS-Zusatzpunkt
Das Pflichtmodul Text und Vermittlung im BA-Studiengang besteht aus drei Teilen: Neben der Vorlesung Literaturvermittlung (4 ECTS-Punkte) und der Übung Literaturvermittlung (4 ECTS-Punkte) müssen sie einen ECTS-Punkt durch den Besuch kultureller Veranstaltungen erwerben.
Sie erhalten diesen Punkt für Ihre Teilnahme am öffentlichen kulturellen Leben im Rahmen einer ungefähren Arbeitsleistung (mit Vor- und Nachbereitung) von 30 Stunden. Die Leistungsforderung des Zusatzpunktes soll Sie dazu motivieren, regelmäßig (d.h. weit über die Minimalforderung dieses Punktes hinausgehend) an einschlägigen Veranstaltungen teilzunehmen.
Dokumentieren Sie zum Leistungsnachweis mittels einer Liste und entsprechender Belege (z.B. Eintrittskarten, Unterschriften der Veranstalter, von Ihnen verfasste Theaterkritiken usw.) den Besuch von Ausstellungen, Literaturmuseen, öffentlichen Lesungen, wissenschaftlichen Vorträgen und Theateraufführungen, evtl. auch die Teilnahme an literaturwissenschaftlichen Exkursionen. (Ein Exkursions- oder Kolloquiumstag ersetzt 3 kleinere Veranstaltungen, für eine dreitägige Fachexkursion wird der Punkt ohne weitere Veranstaltungsnachweise vergeben.) Für 10 kleinere Einzelveranstaltungen (oder entsprechende Kombinationen: z.B. 2 Tagesexkursionen + 2 Lesungen + 2 Theaterbesuche), die im weitesten Sinne für Ihr Germanistik-Studium relevant sein sollten, erhalten Sie den Zusatzpunkt. Technisch wickeln Sie das Ganze über das Sekretariat von Frau Heger, notfalls auch meine Sprechstunde ab, indem Sie Ihre Liste und die dazugehörenden Belege vorlegen und daraufhin auf dieser Liste einen Bestätigungsvermerk für das Prüfungsamt erhalten.



